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Außerhalb unserer Öffnungeszeiten finden Sie den aktuell diensthabenden Notfallvertretungsdienst auf der Seite der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Hessens - www.kzvh.de - oder unter der kostenpflichtigen Servicenummer 01805 607011
(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus dem Mobilfunknetz).
Aufgrund derzeitiger Empfehlungen und Verordnungen sind eine Reihe von Maßnahmen zu Ihrer und unserer Sicherheit in einer Zahnarztpraxis notwendig. Einige wichtige davon
können Sie der folgenden Aufzählung entnehmen:
- Patienten werden durch Aushänge darauf hingewiesen, dass die Praxis nur mit FFP2-Maske betreten werden darf und dass die Praxis im Falle von Atemwegsinfektionen oder
grippeähnlichen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, kürzlich aufgetretener Verlust des Geschmacks- und/oder Geruchssinn ebenfalls nicht zu betreten ist,
- vor einem Termin wird der Gesundheitszustand der Patienten nach einem Schema erfragt,
- nur wenige Patienten dürfen sich gleichzeitig in der Praxis befinden,
- nach Möglichkeit warten Begleitpersonen im Warteberich oder vor der Praxis,
- ausreichender Stuhlabstand (1,5 m) im Wartezimmer und nötiger Abstand der Patienten an der Rezeption,
- Zeitschriften stehen nur in geringer Anzahl im Wartebereich zur Verfügung,
- Griffflächen in Praxis und Wartezimmer werden mehrmals pro Tag desinfiziert,
- die Behandlungsräume werden nach jedem einzelnen Patienten gelüftet,
- das Wartezimmer wird regelmäßig gelüftet,
- Händedesinfektionsmittel steht an vielen Orten in der Praxis zur Verwendung bereit,
- vor invasiver Behandlung spült der Patient mit einer antiviralen Lösung (z.B. Chlorhexidinspüllösung),
- effiziente Sprühnebelabsaugung ist vorhanden – Vierhandtechnik,
- bei notwendigen, stark Aerosol-produzierenden Behandlungsmaßnahmen werden geeignete (z. B. FFP2-) Masken und weitere Schutzausrüstung getragen.
Quelle: In Anlehnung an das ZQMS der Landeszahnärztekammer Hessen.